Die Aufenthaltsbewilligung B, kurz Ausweis B, erhalten Bürger der EU und der EFTA 2026 mit einem Arbeitsvertrag ab einem Jahr oder unbefristet. Sie gilt 5 Jahre in der ganzen Schweiz, kostet höchstens 65 Franken und wird verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Deutsche erhalten nach 5 Jahren die Niederlassungsbewilligung C. Alle Ausweise im Vergleich: Aufenthaltsbewilligung Schweiz 2026: B, C und L im Vergleich.
Die Bewilligung für Ausländer, die längerfristig in der Schweiz wohnen, meist mit einer festen Stelle. Bürger der EU und der EFTA haben 2026 Anspruch darauf mit einem Arbeitsvertrag ab einem Jahr oder unbefristet, als Selbständige mit existenzsichernder Tätigkeit oder ohne Arbeit mit genug Geld und Krankenversicherung. Die B gilt 5 Jahre in der ganzen Schweiz; Stellenwechsel sind frei, ein neuer Kanton verlangt nur die Anmeldung.
Für Bürger der EU und der EFTA 2026 jeweils 5 Jahre. Danach wird sie um weitere 5 Jahre verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, meist eine Stelle. Wer bei der ersten Verlängerung seit über 12 Monaten unfreiwillig arbeitslos ist, bekommt sie nur um ein Jahr verlängert. Die B erlischt mit der Abmeldung ins Ausland oder nach 6 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt im Ausland. Staatsangehörige von Drittstaaten erhalten sie in der Regel für ein Jahr.
Für Bürger der EU und der EFTA höchstens 65 Franken für Erteilung oder Verlängerung, Ausweis, Foto und Unterschrift eingeschlossen; so begrenzt der Bund die Gebühr 2026. Manche Kantone und Gemeinden rechnen Versand oder Anmeldung dazu, Zürich etwa 7 Franken für die Zustellung und Basel-Stadt 25 Franken für die Anmeldung; das Tessin verlangt 75 Franken. Die Niederlassungsbewilligung C kostet höchstens 120 Franken.
Für Deutsche nach 5 Jahren ordnungsgemässem und ununterbrochenem Aufenthalt, dank der Niederlassungsvereinbarung von 1953; ebenso für Österreicher, Franzosen, Italiener und weitere. Bürger der seit 2004 beigetretenen EU-Staaten warten grundsätzlich 10 Jahre. Dazu müssen Sie 2026 integriert sein und die Landessprache am Wohnort sprechen, mündlich mindestens auf Niveau A2 und schriftlich auf A1. Mit der C endet die Quellensteuer.
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