Krankenversicherung in der Schweiz 2027

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist ein komplexes Thema. Ob als Grenzgänger oder Einwanderer – hier finden Sie verständliche Informationen und einen neutralen Überblick über die Prämien der Grundversicherung.

Krankenversicherung Schweiz

In fünf Schritten zur Prämienorientierung.

Sie ziehen in die Schweiz oder arbeiten als Grenzgänger? Beantworten Sie fünf Fragen. Anschliessend erhalten Sie eine unverbindliche Orientierung zu möglichen Prämien der Grundversicherung.

Welche Ausgangslage trifft auf Sie zu?

Davon hängen Versicherungspflicht und mögliche Optionen ab.

Die Grundregeln

Was Sie müssen – und was Sie frei entscheiden können

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wichtige Merkmale können Sie selbst wählen.

Was Sie müssen

  1. Innerhalb 3 Monaten nach Zuzug eine Grundversicherung abschliessen; bei fristgerechtem Beitritt gilt sie ab Beginn der Versicherungspflicht.
  2. Jede Person im Haushalt wird einzeln versichert, auch Kinder.
  3. Für Grenzgänger gelten besondere Regeln.

Was Sie wählen können

  1. Krankenkasse frei wählen – in der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
  2. Franchise wählen: Erwachsene CHF 300 bis CHF 2’500. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber die eigene Kostenbeteiligung.
  3. Modell wählen: Standard, Praxis (Hausarzt, HMO), Telemedizin oder flexibel.
  4. Bei mindestens 8 Std./Woche beim selben Schweizer Arbeitgeber kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistiert werden.
Zwei Wege, zwei Regelwerke

Aufenthalter oder Grenzgänger?

Wo Sie wohnen, entscheidet über Ihre Pflichten, Ihre Wahlmöglichkeiten und meist über mehrere tausend Franken im Jahr.

Wohnsitz Schweiz · Ausweis B / L / C

Einwanderer & Aufenthalter

Sie unterstehen der Schweizer Versicherungspflicht. Eine deutsche Kasse können Sie in aller Regel nicht behalten.

Frist
3 Monate ab Zuzug
Wahl
Kasse, Franchise, Modell
Familie
Jede Person einzeln
Typisch
ab CHF 213 – 450 / Monat
Alles für Aufenthalter
Wohnsitz Ausland · Arbeitsort Schweiz

Grenzgänger

Sie haben ein Optionsrecht: Schweizer Grundversicherung (KVG), deutsche GKV oder PKV – einmalig zu entscheiden.

Frist
3 Monate ab Stellenantritt
Wahl
KVG · GKV · PKV
Familie
GKV oft mitversichert
Typisch
ab CHF 244 / Monat (KVG)
Alles für Grenzgänger
Grundversicherung Schweiz

Prämien der Schweizer Grundversicherung vergleichen

Die Prämien der obligatorischen Grundversicherung unterscheiden sich je nach Wohnkanton und Prämienregion erheblich. Stellen Sie links Ihre Angaben ein, um die Übersicht anzupassen.

  1. Helsana Telemedizin CHF 213.20 1/24 Niedrige Prämie
  2. KPT Telemedizin CHF 217.80 2/24 Niedrige Prämie
  3. Atupri Telemedizin CHF 250.10 12/24 Mittlerer Preisbereich
  4. EGK Telemedizin CHF 250.20 13/24 Mittlerer Preisbereich
  5. Steffisburg Telemedizin CHF 286.60 23/24 Höhere Prämie
  6. rhenusana Telemedizin CHF 367.40 24/24 Höhere Prämie
  1. KPT Telemedizin CHF 231.00 1/22 Niedrige Prämie
  2. Assura Telemedizin CHF 234.90 2/22 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 235.80 3/22 Mittlerer Preisbereich
  4. ÖKK Telemedizin CHF 251.80 4/22 Mittlerer Preisbereich
  5. Aquilana Telemedizin CHF 342.50 21/22 Höhere Prämie
  6. Avenir Telemedizin CHF 353.40 22/22 Höhere Prämie
  1. Sanitas Telemedizin CHF 266.95 1/24 Niedrige Prämie
  2. Agrisano Telemedizin CHF 273.80 2/24 Niedrige Prämie
  3. Atupri Telemedizin CHF 293.80 8/24 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin CHF 295.00 9/24 Mittlerer Preisbereich
  5. SWICA Telemedizin CHF 357.30 23/24 Höhere Prämie
  6. Mutuel Telemedizin CHF 386.50 24/24 Höhere Prämie
  1. KPT Telemedizin CHF 270.30 1/24 Niedrige Prämie
  2. Atupri Telemedizin CHF 272.60 2/24 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 274.20 3/24 Mittlerer Preisbereich
  4. Agrisano Telemedizin CHF 276.10 4/24 Mittlerer Preisbereich
  5. rhenusana Telemedizin CHF 358.80 23/24 Höhere Prämie
  6. sana24 Telemedizin CHF 492.80 24/24 Höhere Prämie
  1. Sanitas Telemedizin CHF 279.60 1/24 Niedrige Prämie
  2. Agrisano Telemedizin CHF 284.10 2/24 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 285.30 3/24 Mittlerer Preisbereich
  4. CONCORDIA Telemedizin CHF 289.60 4/24 Mittlerer Preisbereich
  5. SLKK Telemedizin CHF 375.20 23/24 Höhere Prämie
  6. Avenir Telemedizin CHF 380.30 24/24 Höhere Prämie
  1. Luzerner Hinterland Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 293.45 1/23 Niedrige Prämie
  2. Sanitas Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 294.00 2/23 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 307.20 5/23 Mittlerer Preisbereich
  4. EGK Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 308.60 6/23 Mittlerer Preisbereich
  5. Visana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 374.60 22/23 Höhere Prämie
  6. Mutuel Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 399.00 23/23 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 295.30 1/22 Niedrige Prämie
  2. CONCORDIA Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 296.00 2/22 Niedrige Prämie
  3. Sumiswalder Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 304.30 6/22 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 308.70 7/22 Mittlerer Preisbereich
  5. Avenir Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 377.70 21/22 Höhere Prämie
  6. GALENOS Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 379.50 22/22 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 295.50 1/23 Niedrige Prämie
  2. KPT Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 297.40 2/23 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 300.50 3/23 Mittlerer Preisbereich
  4. Sanitas Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 308.25 4/23 Mittlerer Preisbereich
  5. Visana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 393.60 22/23 Höhere Prämie
  6. Philos Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 413.00 23/23 Höhere Prämie
  1. sodalis Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 298.90 1/24 Niedrige Prämie
  2. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 302.20 2/24 Niedrige Prämie
  3. SWICA Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 341.80 17/24 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 343.80 18/24 Mittlerer Preisbereich
  5. Philos Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 368.90 23/24 Höhere Prämie
  6. Avenir Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 394.20 24/24 Höhere Prämie
  1. KPT Telemedizin CHF 304.60 1/24 Niedrige Prämie
  2. Sanitas Telemedizin CHF 307.05 2/24 Niedrige Prämie
  3. SLKK Telemedizin CHF 311.00 3/24 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin CHF 312.70 4/24 Mittlerer Preisbereich
  5. Steffisburg Telemedizin CHF 397.10 23/24 Höhere Prämie
  6. Sympany Telemedizin CHF 407.20 24/24 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin CHF 306.30 1/22 Niedrige Prämie
  2. EGK Telemedizin CHF 307.70 2/22 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 325.20 4/22 Mittlerer Preisbereich
  4. Sanitas Telemedizin CHF 328.20 5/22 Mittlerer Preisbereich
  5. Atupri Telemedizin CHF 428.80 21/22 Höhere Prämie
  6. Mutuel Telemedizin CHF 433.00 22/22 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin CHF 307.50 1/25 Niedrige Prämie
  2. CONCORDIA Telemedizin CHF 308.70 2/25 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 310.80 3/25 Mittlerer Preisbereich
  4. EGK Telemedizin CHF 317.70 4/25 Mittlerer Preisbereich
  5. sana24 Telemedizin CHF 378.20 24/25 Höhere Prämie
  6. SWICA Telemedizin CHF 378.70 25/25 Höhere Prämie
  1. Assura Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 315.60 1/24 Niedrige Prämie
  2. Sanitas Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 317.35 2/24 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 355.80 14/24 Mittlerer Preisbereich
  4. sana24 Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 357.20 15/24 Mittlerer Preisbereich
  5. Philos Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 403.30 23/24 Höhere Prämie
  6. CSS Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 405.70 24/24 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 317.40 1/22 Niedrige Prämie
  2. SLKK Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 320.20 2/22 Niedrige Prämie
  3. EGK Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 363.10 12/22 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 363.70 13/22 Mittlerer Preisbereich
  5. Mutuel Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 422.30 21/22 Höhere Prämie
  6. Avenir Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 434.50 22/22 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin CHF 325.70 1/22 Niedrige Prämie
  2. Avenir Telemedizin CHF 326.50 2/22 Niedrige Prämie
  3. EGK Telemedizin CHF 330.00 5/22 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin CHF 331.40 6/22 Mittlerer Preisbereich
  5. Aquilana Telemedizin CHF 402.20 21/22 Höhere Prämie
  6. Philos Telemedizin CHF 402.50 22/22 Höhere Prämie
  1. KPT Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 329.00 1/21 Niedrige Prämie
  2. Aquilana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 334.40 2/21 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 347.90 5/21 Mittlerer Preisbereich
  4. Atupri Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 348.00 6/21 Mittlerer Preisbereich
  5. sana24 Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 405.30 20/21 Höhere Prämie
  6. SWICA Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 411.60 21/21 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 339.30 1/25 Niedrige Prämie
  2. EGK Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 348.30 2/25 Niedrige Prämie
  3. ÖKK Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 358.20 5/25 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 358.20 6/25 Mittlerer Preisbereich
  5. Philos Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 416.20 24/25 Höhere Prämie
  6. rhenusana Telemedizin · Prämienregion 3 CHF 454.40 25/25 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin CHF 345.50 1/25 Niedrige Prämie
  2. KPT Telemedizin CHF 347.80 2/25 Niedrige Prämie
  3. CONCORDIA Telemedizin CHF 359.50 7/25 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin CHF 361.20 8/25 Mittlerer Preisbereich
  5. CSS Telemedizin CHF 403.20 24/25 Höhere Prämie
  6. GALENOS Telemedizin CHF 409.50 25/25 Höhere Prämie
  1. Agrisano Telemedizin CHF 373.20 1/24 Niedrige Prämie
  2. EGK Telemedizin CHF 375.00 2/24 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 378.90 5/24 Mittlerer Preisbereich
  4. KPT Telemedizin CHF 381.10 6/24 Mittlerer Preisbereich
  5. Philos Telemedizin CHF 457.60 23/24 Höhere Prämie
  6. Avenir Telemedizin CHF 471.20 24/24 Höhere Prämie
  1. KPT Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 384.20 1/22 Niedrige Prämie
  2. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 393.30 2/22 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 413.40 7/22 Mittlerer Preisbereich
  4. Sanitas Telemedizin · Prämienregion 1 CHF 414.05 8/22 Mittlerer Preisbereich
  5. SLKK Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 505.70 21/22 Höhere Prämie
  6. sana24 Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 537.70 22/22 Höhere Prämie
  1. Philos Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 401.00 1/18 Niedrige Prämie
  2. KPT Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 403.80 2/18 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 434.90 11/18 Mittlerer Preisbereich
  4. ÖKK Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 435.70 12/18 Mittlerer Preisbereich
  5. CSS Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 485.30 17/18 Höhere Prämie
  6. SWICA Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 502.30 18/18 Höhere Prämie
  1. Sanitas Telemedizin CHF 424.55 1/19 Niedrige Prämie
  2. Assura Telemedizin CHF 429.40 2/19 Niedrige Prämie
  3. Philos Telemedizin CHF 440.40 5/19 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin CHF 442.00 6/19 Mittlerer Preisbereich
  5. Avenir Telemedizin CHF 541.80 18/19 Höhere Prämie
  6. sana24 Telemedizin CHF 543.70 19/19 Höhere Prämie
  1. KPT Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 427.10 1/19 Niedrige Prämie
  2. Agrisano Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 435.30 2/19 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 435.60 3/19 Mittlerer Preisbereich
  4. Sanitas Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 444.95 4/19 Mittlerer Preisbereich
  5. Visana Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 543.10 18/19 Höhere Prämie
  6. SWICA Telemedizin · Prämienregion 2 CHF 570.10 19/19 Höhere Prämie
  1. Sanitas Telemedizin CHF 433.30 1/19 Niedrige Prämie
  2. Avenir Telemedizin CHF 437.90 2/19 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 450.20 3/19 Mittlerer Preisbereich
  4. Atupri Telemedizin CHF 451.30 4/19 Mittlerer Preisbereich
  5. sana24 Telemedizin CHF 543.00 18/19 Höhere Prämie
  6. Sympany Telemedizin CHF 571.90 19/19 Höhere Prämie
  1. Mutuel Telemedizin CHF 439.60 1/22 Niedrige Prämie
  2. Sanitas Telemedizin CHF 449.65 2/22 Niedrige Prämie
  3. Sympany Telemedizin CHF 465.10 6/22 Mittlerer Preisbereich
  4. Helsana Telemedizin CHF 466.40 7/22 Mittlerer Preisbereich
  5. Sumiswalder Telemedizin CHF 565.00 21/22 Höhere Prämie
  6. rhenusana Telemedizin CHF 610.90 22/22 Höhere Prämie
  1. Sanitas Telemedizin CHF 466.25 1/18 Niedrige Prämie
  2. KPT Telemedizin CHF 466.30 2/18 Niedrige Prämie
  3. Helsana Telemedizin CHF 501.20 8/18 Mittlerer Preisbereich
  4. Aquilana Telemedizin CHF 503.60 9/18 Mittlerer Preisbereich
  5. Visana Telemedizin CHF 555.20 17/18 Höhere Prämie
  6. GALENOS Telemedizin CHF 557.70 18/18 Höhere Prämie

Datenquelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), genehmigte OKP-Prämien 2027.
Lohncomputer ist kein offizieller Prämienrechner des Bundes und nicht mit Priminfo verbunden.

Lücken kennen

Was die Schweizer Grundversicherung nicht zahlt

Die Grundversicherung bezahlt Arzt, Spital und Medikamente, aber nicht alles, was die deutsche GKV übernimmt. Die wichtigsten Unterschiede:

LeistungSchweizer Grundversicherung (KVG)Deutsche GKV
Zahnbehandlung und KieferorthopädieNein, etwa Füllungen bei Karies oder Zahnstellungskorrekturen. Ausnahme: schwere Erkrankung des Kausystems oder schwere Allgemeinerkrankung.Ja. Zahnersatz mit Festzuschuss von 60 Prozent, mit Bonusheft bis 75 Prozent. Kieferorthopädie für Erwachsene nur bei schweren Kieferanomalien.
Brille und KontaktlinsenKinder bis 18 Jahre: 180 Franken im Jahr. Erwachsene nur bei sehr starken Sehfehlern oder bestimmten Erkrankungen.Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Erwachsene ab mehr als 6 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab mehr als 4. Das Gestell nie.
Spital halbprivat oder privatNein, nur die allgemeine Abteilung eines Listenspitals. Mehrkosten zahlen Sie selbst oder eine Zusatzversicherung.Nein. Einbettzimmer und Chefarzt sind Wahlleistungen, die Sie selbst oder eine private Zusatzversicherung zahlen.
Freie Arztwahl im SpitalNein, in der allgemeinen Abteilung behandeln die Ärztinnen und Ärzte des Spitals. Die Arztwahl gibt es mit halbprivater oder privater Zusatzversicherung.Nein, die Behandlung durch einen gewählten Arzt ist eine Wahlleistung.
Behandlung im AuslandEU, EFTA und Grossbritannien: mit der Europäischen Krankenversicherungskarte wie Einheimische. Anderswo nur Notfälle, bis zum doppelten Schweizer Tarif.EU, EWR und Schweiz: mit der Europäischen Krankenversicherungskarte. Ausserhalb in der Regel nicht, dafür gibt es die Auslandsreise-Krankenversicherung.
PsychotherapieJa, ärztliche Psychotherapie und seit Juli 2022 psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung, je Anordnung höchstens 15 Sitzungen.Ja, bei zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Transport und RettungTransport: die Hälfte, höchstens 500 Franken im Jahr. Rettung in der Schweiz: die Hälfte, höchstens 5'000 Franken im Jahr.Ja, Rettungsfahrten und Krankentransporte mit 10 Prozent Zuzahlung, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Zahnspange für KinderNein, ausser bei einer schweren Erkrankung des Kausystems.Ja, bis 18 Jahre bei deutlicher Fehlstellung. 20 Prozent Eigenanteil, den die Kasse nach Abschluss zurückzahlt.

Quellen, Stand Oktober 2026: Bundesamt für Gesundheit, Ratgeber Die obligatorische Krankenversicherung (Stand 1. Januar 2026) nach KVG Art. 25 und 31, KVV Art. 36, KLV Art. 11b, 26 und 27 und der Mittel- und Gegenständeliste; Deutschland: SGB V Paragrafen 28, 29, 33, 39, 55, 60 und 61. Gezeigt sind die gesetzlichen Leistungen; was eine Zusatzversicherung zahlt, regelt ihr Vertrag.

Diese Lücken schliessen Zusatzversicherungen. Was sie leisten, steht unter Zusatzversicherung Schweiz, für Grenzgänger unter Zusatzversicherung für Grenzgänger.

Beratung zur Zusatzversicherung anfragen
Häufige Fragen

Was Einwanderer uns am häufigsten fragen

Ja. Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innert drei Monaten in der Grundversicherung versichern (Art. 3 KVG). Für Zuziehende mit Bewilligung laufen die drei Monate ab der Anmeldung bei der Gemeinde. Wer rechtzeitig beitritt, ist rückwirkend ab diesem Tag versichert und zahlt die Prämien für die Zwischenzeit nach.

Wer die Frist verpasst, ist erst ab dem Beitritt versichert, bleibt auf Kosten aus der Zwischenzeit sitzen und kann vom Kanton einer Kasse zugewiesen werden. Bei nicht entschuldbarer Verspätung kommt ein Zuschlag von 30 bis 50 Prozent der Prämie dazu, doppelt so lange wie die Verspätung, höchstens fünf Jahre.

Warum Pflicht: Seit dem Krankenversicherungsgesetz von 1996 zahlen Gesunde und Kranke in dieselbe Grundversicherung. Nur so kann jede Kasse jede Person ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen und die Versorgung für alle tragbar bleiben. Welche weiteren Versicherungen Pflicht sind, zeigt der Beitrag Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?.

Kostenlose Beratung zur Krankenversicherung anfragen

Drei Monate ab der Anmeldung bei der Gemeinde. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung, die Prämien für diese Monate zahlen Sie nach. Wer sich im Januar anmeldet und erst im März eine Kasse wählt, bekommt drei Prämienrechnungen auf einmal.

Lassen Sie die Frist verstreichen, weist der Kanton Sie einer Kasse zu. Auf Versicherer und Modell haben Sie dann keinen Einfluss mehr. Bei nicht entschuldbarer Verspätung verlangt die Kasse zudem einen Prämienzuschlag von 30 bis 50 Prozent.

Für Neugeborene gilt dieselbe Frist ab Geburt. Wird das Kind rechtzeitig angemeldet, greift der Schutz ab dem ersten Lebenstag. Bei später Anmeldung darf die Kasse für Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen, für die Grundversicherung nicht.

Wer schon vor dem Umzug eine Offerte einholt, kann am ersten Tag beitreten und muss nichts nachzahlen.

Im deutschen Sinn weder noch. Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und in ihren Leistungen bei allen Kassen gleich. Durchgeführt wird sie aber von 32 privatrechtlich organisierten, vom Bund zugelassenen Krankenkassen, die damit keinen Gewinn machen dürfen. Jede Kasse muss Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.

Die Prämie ist eine Kopfprämie: Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Modell ab, nicht vom Einkommen. Jede Person zahlt ihre eigene Prämie, auch Kinder; eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der deutschen GKV gibt es nicht.

Privat im engeren Sinn sind nur die freiwilligen Zusatzversicherungen, etwa für die halbprivate Spitalabteilung oder Zahnbehandlungen. Dort darf die Versicherung nach der Gesundheit fragen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen.

Kostenlose Beratung zur Krankenversicherung anfragen

Aufsichtsbehörde der Grundversicherung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es überwacht nach dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz die 32 Krankenkassen, die 2027 die Grundversicherung anbieten, prüft ihre Finanzen und Reserven und genehmigt jedes Jahr ihre Prämien je Kanton; die Prämien 2027 hat es am 29. September 2026 veröffentlicht. Die freiwilligen Zusatzversicherungen beaufsichtigt dagegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Bei Streit mit einer Kasse vermittelt kostenlos die Ombudsstelle Krankenversicherung.

In der Grundversicherung nicht. Jede zugelassene Krankenkasse muss jede versicherungspflichtige Person in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen – unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Vorbehalte und keine Wartefrist.

Der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es insbesondere bei Prämie, Versicherungsmodell und Service.

Anders bei Zusatzversicherungen. Sie sind freiwillig und folgen dem Privatversicherungsrecht. Dort darf die Gesellschaft Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ablehnen. Grund- und Zusatzversicherung sollten deshalb getrennt betrachtet werden.

Für einen Wechsel der Grundversicherung gelten die gesetzlichen Fristen; die neue Kasse muss Sie bei bestehender Versicherungspflicht aufnehmen. Ein Wechsel ist in der Regel auf Jahresende möglich, bei bestimmten Versicherungsformen gelten weitere Termine. Wer eine Zusatzversicherung hat, sollte deren Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen separat prüfen.

Die mittlere Prämie der Grundversicherung beträgt 2027 laut Bundesamt für Gesundheit 412 Franken im Monat, 5,0 Prozent mehr als 2026. Erwachsene ab 26 Jahren zahlen im Mittel 487.60 Franken, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren 338.80 Franken und Kinder 128.10 Franken.

Der Mittelwert umfasst alle Franchisen und Versicherungsmodelle. Mit einer höheren Franchise oder einem Praxis-, Telemedizin- oder Apothekenmodell zahlen Sie deutlich weniger. Am höchsten liegen die Prämien in Genf, im Tessin und in Basel-Stadt, am tiefsten in Zug und Appenzell Innerrhoden.

Wer auf den 1. Januar 2027 wechseln will, muss bis zum 30. November 2026 kündigen. Wie stark die Prämien in Ihrem Kanton steigen, zeigt unser Beitrag Krankenkassenprämien 2027, was Sie an Ihrem Wohnort zahlen, der Prämienvergleich auf dieser Seite.

Kostenlose Beratung zur Krankenversicherung anfragen

Eine für alle günstigste oder beste Krankenkasse gibt es nicht: Die Leistungen der Grundversicherung sind überall gleich, die Prämie hängt von Wohnort, Alter, Franchise und Modell ab. 2027 kostet das günstigste Angebot für Erwachsene ab 26 Jahren mit 2'500 Franken Franchise und ohne Unfalldeckung je nach Kanton zwischen 213.20 Franken (Zug) und 449.60 Franken (Genf) im Monat (Bundesamt für Gesundheit). Was Sie an Ihrem Wohnort zahlen, zeigt der Prämienrechner auf dieser Seite; persönlich helfen die angeschlossenen Berater in einer kostenlosen Beratung.

Für Erwachsene ab 26 Jahren kostet die Grundversicherung 2027 im Mittel 487.60 Franken im Monat, und zwar pro Person und ohne Anteil des Arbeitgebers. Wer eine höhere Franchise und ein Praxis-, Telemedizin- oder Apothekenmodell wählt, zahlt deutlich weniger: Das günstigste Angebot mit 2'500 Franken Franchise und ohne Unfalldeckung kostet je nach Kanton 213.20 bis 449.60 Franken. Haushalte mit kleinem Einkommen erhalten zudem eine kantonale Prämienverbilligung.

Kostenlose Beratung zur Krankenversicherung anfragen

Die Grundversicherung nach dem KVG bezahlt 2027 bei allen 32 Krankenkassen dieselben, gesetzlich festgelegten Leistungen: ärztliche Behandlung, ärztlich verordnete Therapien wie Physiotherapie, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals, rund 3'000 Medikamente der Spezialitätenliste, Mutterschaft sowie bestimmte Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Nicht gedeckt sind gewöhnliche Zahnbehandlungen, Brillen für Erwachsene und die halbprivate oder private Spitalabteilung. Dafür gibt es freiwillige Zusatzversicherungen; die Übersicht Was die Schweizer Grundversicherung nicht zahlt stellt die Lücken der deutschen GKV gegenüber.

An den Kosten beteiligen Sie sich selbst: mit der Franchise von 300 bis 2'500 Franken pro Jahr, danach mit 10 Prozent Selbstbehalt bis höchstens 700 Franken, im Spital zusätzlich mit 15 Franken pro Tag. Ohne den Spitalbeitrag zahlen Erwachsene mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken damit höchstens 1'000 Franken im Jahr selbst.

Kostenlose Beratung zur Krankenversicherung anfragen

Der Leistungskatalog steht im Krankenversicherungsgesetz und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung des Eidgenössischen Departements des Innern, ergänzt um die Spezialitätenliste für Medikamente, die Analysenliste für Laboranalysen und die Mittel- und Gegenständeliste. Er gilt 2027 für alle 32 Krankenkassen gleich; keine Kasse darf in der Grundversicherung mehr oder weniger bezahlen. Aufgenommen wird nur, was wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Ein Beispiel: An Brillengläser für Kinder bis 18 Jahre zahlt sie 180 Franken pro Jahr.

Pflicht ist 2027 nur die Grundversicherung mit ihrem für alle 32 Krankenkassen gleichen Leistungskatalog; jede Zusatzversicherung ist freiwillig. Sinnvoll ist sie, wenn Sie Zahnbehandlungen, Brillen, die halbprivate oder private Spitalabteilung oder die freie Arztwahl im Spital absichern wollen. Anders als in der Grundversicherung darf die Versicherung Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen. Schliessen Sie sie deshalb am besten ab, solange Sie gesund sind.

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Die Grundversicherung zahlt 2027 an Brillengläser und Kontaktlinsen nur für Kinder bis 18 Jahre einen festen Beitrag von 180 Franken pro Jahr; Erwachsene erhalten etwas nur bei sehr starken Sehfehlern oder bestimmten Augenerkrankungen. Gewöhnliche Zahnbehandlungen wie Füllungen und Zahnspangen zahlt sie nicht, nur Behandlungen wegen einer schweren Erkrankung des Kausystems oder einer schweren Allgemeinerkrankung. Beides lässt sich mit einer Zusatzversicherung absichern.

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Selbst zahlen Erwachsene 2027 neben Franchise und Selbstbehalt einen Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag. Mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken sind Franchise und Selbstbehalt auf zusammen 1'000 Franken im Jahr begrenzt, der Spitalbeitrag kommt dazu. Die übrigen Kosten der allgemeinen Abteilung teilen sich der Wohnkanton, der mindestens 55 Prozent trägt, und die Krankenkasse. Die halbprivate oder private Abteilung zahlt nur eine Zusatzversicherung.

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Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht und hier wohnt, muss sich innert drei Monaten nach der Anmeldung bei der Gemeinde bei einer Schweizer Krankenkasse grundversichern. Eine deutsche gesetzliche oder private Versicherung ersetzt das in aller Regel nicht.

Die Pflichtversicherung in Deutschland endet in der Regel mit dem Wegzug; Einzelheiten klärt Ihre Krankenkasse. Privat Versicherte können ihren Vertrag als Anwartschaft weiterführen, um bei einer Rückkehr nicht erneut die Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Ausnahmen gibt es wenige: Entsandte mit A1-Bescheinigung bleiben bis zu 24 Monate in Deutschland versichert. Gesetzlich versicherte Rentner, die nur eine deutsche Rente beziehen, bleiben mit dem Formular S1 bei ihrer deutschen Kasse. Wer in Deutschland wohnen bleibt und in der Schweiz arbeitet, hat als Grenzgänger ein Wahlrecht; mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung für Grenzgänger.

Den Ablauf beim Umzug aus Deutschland zeigt die Seite Krankenversicherung für Einwanderer.

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Die Schweizer Grundversicherung kostet 2027 im Mittel 412 Franken im Monat pro Person, unabhängig vom Lohn. Die deutsche GKV verlangt dagegen einen Prozentsatz des Einkommens, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, und versichert Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mit. In der Schweiz zahlt jede Person ihre eigene Prämie, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht. Gewöhnliche Zahnbehandlungen zahlt die Grundversicherung anders als die GKV nicht; alle Unterschiede zeigt die Übersicht der Lücken.

Was eine Familie 2027 zahlt, zeigt die Seite Krankenversicherung für Einwanderer.

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Die Franchise ist Ihre jährliche Kostenbeteiligung: Bis zu diesem Betrag tragen Sie versicherte Behandlungskosten selbst. Danach beteiligt sich die Grundversicherung an den weiteren Kosten; zusätzlich fällt grundsätzlich ein Selbstbehalt von zehn Prozent bis zum gesetzlichen Höchstbetrag an.

Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise CHF 300, wählbar sind je nach Kasse höhere Franchisen bis CHF 2’500.

Eine höhere Franchise führt grundsätzlich zu einer niedrigeren Prämie, erhöht aber den Betrag, den Sie im Leistungsfall zunächst selbst tragen. Bei einer tieferen Franchise ist die Prämie in der Regel höher, dafür ist der selbst zu tragende Franchisebetrag geringer. Welche Variante finanziell günstiger ist, hängt von der konkreten Prämie und den tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten ab.

Für Kinder gelten andere Franchisebeträge. Die Franchise kann jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres geändert werden. Unser Vergleich zeigt die Prämien für die von Ihnen gewählte Franchise; eine persönliche Empfehlung ist damit nicht verbunden.

2027 gibt es neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl vier Gruppen von Sparmodellen: Praxismodelle (Hausarzt und HMO), Telemedizin, Apothekenmodelle und flexible Modelle. Sie legen fest, an wen Sie sich im Krankheitsfall zuerst wenden, und dafür sinkt die Prämie.

Beim Hausarztmodell ist eine feste Praxis Ihre Anlaufstelle, beim HMO-Modell eine Gruppenpraxis oder ein Ärztenetzwerk. Bei der Telemedizin melden Sie sich zuerst am Telefon, per App oder Video, beim Apothekenmodell in einer Partnerapotheke. Das flexible Modell lässt Ihnen die Wahl zwischen mehreren dieser Anlaufstellen.

Der Leistungsumfang bleibt in allen Modellen gleich. Eingeschränkt ist nur der erste Schritt. Notfälle sind ausgenommen, bei vielen Tarifen auch Augenärzte und Gynäkologen. Wer sich nicht an den vereinbarten ersten Schritt hält, riskiert, dass die Kasse die Kostenübernahme kürzt. Wechseln können Sie jeweils auf Ende Jahr.

Die Kündigung muss bis zum 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein, dann sind Sie ab dem 1. Januar bei der neuen versichert. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel; das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, den Brief bis Mitte November eingeschrieben zu versenden.

  1. Prämien vergleichen und die neue Kasse auswählen.
  2. Bei der neuen Kasse anmelden und die bisherige schriftlich kündigen, beides bis zum 30. November.
  3. Die neue Kasse bestätigt der bisherigen den lückenlosen Versicherungsschutz. Erst damit endet die alte Mitgliedschaft.

Dieselbe Frist gilt, wenn Sie bei Ihrer Kasse bleiben und nur die Franchise senken oder das Versicherungsmodell wechseln. Eine höhere Franchise können Sie noch bis zum 31. Dezember melden.

Die Zusatzversicherung läuft getrennt, mit eigenen Fristen aus dem Vertrag. Niemand darf Sie zwingen, sie zusammen mit der Grundversicherung zu kündigen. Solange gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind, ist ein Wechsel gesperrt.

Sie haben ein einmaliges Optionsrecht zwischen der Schweizer Grundversicherung und der Versicherung Ihres Wohnlandes. Es muss innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt ausgeübt werden und gilt danach in der Regel für die gesamte Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Wer sich nicht meldet, wird automatisch in der Schweiz versicherungspflichtig. Ein späterer Wechsel ist nur bei besonderen Ereignissen möglich, etwa bei einem Wohnortwechsel. Wer sich für das Wohnland entscheidet, braucht eine Bescheinigung der zuständigen Stelle; ohne sie meldet der Arbeitgeber Sie in der Schweiz an.

Häufig werden nicht erwerbstätige Familienangehörige einbezogen. Das Optionsrecht betrifft nur die Krankenversicherung: Rente und Unfallversicherung richten sich weiterhin nach dem Erwerbsort Schweiz. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor die Frist abläuft.

Die mittlere Kinderprämie beträgt 2027 laut Bundesamt für Gesundheit 128.10 Franken im Monat, 4,6 Prozent mehr als 2026. Das günstigste Angebot mit Unfalldeckung und ohne Franchise kostet je nach Kanton zwischen 77.20 Franken (Zug) und 134.60 Franken (Genf) im Monat.

Wichtig für Zuziehende aus Deutschland: Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der Schweiz nicht. Jedes Kind erhält vom ersten Lebenstag an eine eigene Police und eine eigene Prämie. Eine vierköpfige Familie kommt so schnell auf einen vierstelligen Monatsbetrag, der beim Lohnvergleich zwischen beiden Ländern am häufigsten übersehen wird.

Entlastung bringen Geschwisterrabatte vieler Kassen und die kantonale Prämienverbilligung, die für Familien deutlich häufiger greift als für Alleinstehende. Für Kinder gilt eine eigene Franchisestaffel von CHF 0 bis 600; verbreitet ist CHF 0, weil Kinder öfter zum Arzt gehen.

Die Prämienverbilligung ist ein Zuschuss von Kanton und Bund an die Prämie der Grundversicherung für Haushalte mit tiefem oder mittlerem Einkommen (Art. 65 KVG). 2024 erhielten 2,66 Millionen Menschen eine Verbilligung, das sind 29,5 Prozent aller Versicherten. Das Geld geht direkt an Ihre Krankenkasse, Ihre Prämienrechnung sinkt entsprechend.

Zuständig ist der Kanton, in dem Sie wohnen. Er legt Einkommensgrenzen, Höhe und Verfahren fest; die Adressen aller Kantone stehen im Ratgeber des Bundesamts für Gesundheit. Bei unteren und mittleren Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent, die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.

Manche Kantone prüfen den Anspruch anhand der Steuerdaten, andere verlangen einen Antrag. Wer neu zugezogen ist, hat noch keine Schweizer Steuerveranlagung und meldet sich am besten selbst bei seinem Kanton.

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Bei Notfällen während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts übernimmt die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.

In Ländern mit hohen Behandlungskosten reicht das oft bei weitem nicht; der Rest bleibt bei Ihnen. Für planbare Behandlungen im Ausland zahlt die Grundversicherung grundsätzlich gar nicht.

Innerhalb von EU und EFTA hilft die Europäische Krankenversicherungskarte: Damit erhalten Sie medizinisch notwendige Behandlungen zu den Bedingungen des Aufenthaltslandes. Für alles darüber hinaus – weltweite Deckung, Rücktransport, freie Klinikwahl – gibt es Zusatzversicherungen. Sie sind freiwillig und nicht Teil der Grundversicherung.

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt eine Besonderheit: Wer in der Schweiz versichert ist und im Wohnland behandelt werden möchte, braucht dafür eine eigene Bescheinigung – in der Regel das Formular S1. Ohne sie bleibt die Behandlung im Wohnland unter Umständen unbezahlt. Klären Sie das am besten gleich beim Abschluss, nicht erst im Krankheitsfall.

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Unser Beratungszentrum in Zürich begleitet jedes Jahr hunderte Einwanderer und Grenzgänger durch ihre erste Schweizer Krankenkasse – auf Deutsch, Englisch und Französisch. Kostenlos und unverbindlich. Die angeschlossenen Berater klären auch, welche Zusatzversicherung die Lücken der Grundversicherung für Sie schliesst.

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