Ist die Krankenversicherung in der Schweiz Pflicht?
Ja. Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innert drei Monaten in der Grundversicherung versichern (Art. 3 KVG). Für Zuziehende mit Bewilligung laufen die drei Monate ab der Anmeldung bei der Gemeinde. Wer rechtzeitig beitritt, ist rückwirkend ab diesem Tag versichert und zahlt die Prämien für die Zwischenzeit nach.
Wer die Frist verpasst, ist erst ab dem Beitritt versichert, bleibt auf Kosten aus der Zwischenzeit sitzen und kann vom Kanton einer Kasse zugewiesen werden. Bei nicht entschuldbarer Verspätung kommt ein Zuschlag von 30 bis 50 Prozent der Prämie dazu, doppelt so lange wie die Verspätung, höchstens fünf Jahre.
Warum Pflicht: Seit dem Krankenversicherungsgesetz von 1996 zahlen Gesunde und Kranke in dieselbe Grundversicherung. Nur so kann jede Kasse jede Person ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen und die Versorgung für alle tragbar bleiben. Welche weiteren Versicherungen Pflicht sind, zeigt der Beitrag Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?.